- amtshandeln
- ạmts|han|deln (österreichisch); ich amtshand[e]le; amtsgehandelt
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
amtshandeln — ạmts|han|deln <sw. V.; hat (österr.): in amtlicher Eigenschaft vorgehen: der Gendarm hat auf höheren Befehl amtsgehandelt. * * * ạmts|han|deln <sw. V.; hat (österr.): in amtlicher Eigenschaft vorgehen: der Gendarm hat auf höheren Befehl… … Universal-Lexikon
Vorgehen — 1. a) vorangehen. b) vorausgehen. 2. zu früh/zu viel anzeigen, zu schnell gehen. 3. a) angehen, durchgreifen, einschreiten, Maßnahmen ergreifen, unternehmen. b) anfassen, behandeln, einen Weg einschlagen, handeln, tätig sein/werden, umgehen,… … Das Wörterbuch der Synonyme
vorgehen — 1. a) vorangehen. b) vorausgehen. 2. zu früh/zu viel anzeigen, zu schnell gehen. 3. a) angehen, durchgreifen, einschreiten, Maßnahmen ergreifen, unternehmen. b) anfassen, behandeln, einen Weg einschlagen, handeln, tätig sein/werden, umgehen,… … Das Wörterbuch der Synonyme